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   VG Aachen, 05.11.2013 - 2 K 2041/11   

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https://dejure.org/2013,36897
VG Aachen, 05.11.2013 - 2 K 2041/11 (https://dejure.org/2013,36897)
VG Aachen, Entscheidung vom 05.11.2013 - 2 K 2041/11 (https://dejure.org/2013,36897)
VG Aachen, Entscheidung vom 05. November 2013 - 2 K 2041/11 (https://dejure.org/2013,36897)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Objektiver Versagungsgrund, Funktionsfähigkeit des örtlichen Taxengewerbes, Prognoseentscheidung, über 7 Jahre altes Gutachten

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Objektiver Versagungsgrund, Funktionsfähigkeit des örtlichen Taxengewerbes, Prognoseentscheidung, über 7 Jahre altes Gutachten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung der Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes bei der Erteillung einer Genehmigung zur Durchführung des Gelegenheitsverkehrs

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 15.04.1988 - 7 C 94.86

    Zum behördlichen Beurteilungsspielraum bei der Einschätzung einer Bedrohung der

    Auszug aus VG Aachen, 05.11.2013 - 2 K 2041/11
    Der Kläger hat nach der hier maßgeblichen Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung, vgl. dazu etwa Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil von 15. April 1988 - 7 C 94/86 -, juris, Anspruch auf Erteilung der begehrten Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit einer Taxe, § 113 Abs. 1 und 5 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO).

    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung, vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 15. April 1988 - 7 C 94/86 - m.Nw. zur Rspr. des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) und vom 7. September 1989 - 7 C 44 und 45/88 u.a. -, Beschluss vom 31. Januar 2008 - 3 B 77/07 -, jeweils juris, sind objektive Zulassungsschranken für den Beruf des Taxiunternehmers verfassungsrechtlich (hier: Art. 12 des Grundgesetzes - GG -) nur zum Schutz eines überragend wichtigen Gemeinschaftsgutes zulässig, wobei die Existenz und das Funktionieren des Taxenverkehrs als ein solches Gemeinschaftsgut anzusehen ist.

    Der Genehmigungsbehörde steht insoweit für ihre prognostische Einschätzung ein Beurteilungsspielraum zu, der von dem Gericht nur dahin überprüfbar ist, ob die Behörde den maßgeblichen Sachverhalt zutreffend und vollständig ermittelt, die entscheidungserheblichen Gesichtspunkte erkannt und den möglichen Verlauf der Entwicklung nicht offensichtlich falsch eingeschätzt hat, vgl. dazu etwa BVerwG, Urteile vom 15. April 1988 - 7 C 94/86 - und 31. Januar 2008 - 3 B 77/07 -, a.a.O.

    Diese können auch nicht als "Marktaustritte" angesehen werden, sondern offenbaren vielmehr das immer noch bestehende wirtschaftliche Interesse an Taxikonzessionen, vgl. dazu auch BVerwG, Urteil vom 15. April 1988 - 7 C 94/86 -, Rz. 18 juris und VG Köln, Urteil vom 3. Juni 2013 - 18 K 6314/11 -, juris.

    Dies steht dem Verwaltungsgericht nicht zu, vgl. dazu BVerwG, Urteile vom 15. April 1988 - 7 C 94/86 - und vom 7. September 1989 - 7 C 44 und 45/88 u.a.; sowie Beschluss vom 31. Januar 2008 - 3 B 77/07 -, jeweils a.a.O.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2007 - 13 A 3388/03

    Erteilung einer Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit einer Taxe; Abbau von

    Auszug aus VG Aachen, 05.11.2013 - 2 K 2041/11
    Der im Tenor enthaltene Vorbehalt gewährleistet die Prüfung der subjektiven Genehmigungsvoraussetzungen vor Erteilung der Taxikonzession, vgl. auch OVG NRW, Beschluss vom 8. Mai 2007 - 13 A 3388/03 -, juris.
  • VG Köln, 03.06.2013 - 18 K 6314/11

    Stadt Köln zur Erteilung einer Taxikonzession verpflichtet

    Auszug aus VG Aachen, 05.11.2013 - 2 K 2041/11
    Diese können auch nicht als "Marktaustritte" angesehen werden, sondern offenbaren vielmehr das immer noch bestehende wirtschaftliche Interesse an Taxikonzessionen, vgl. dazu auch BVerwG, Urteil vom 15. April 1988 - 7 C 94/86 -, Rz. 18 juris und VG Köln, Urteil vom 3. Juni 2013 - 18 K 6314/11 -, juris.
  • VG Karlsruhe, 20.04.2017 - 3 K 2922/16

    Anspruch auf Erteilung von zehn Genehmigungen für den Verkehr mit Taxen im Bezirk

    Das Alter der Daten führt weder per se (vgl. VG Aachen, Urt. v. 05.11.2013 - 2 K 2041/11 -, juris, LS: Unverwertbarkeit bei sieben Jahre altem Gutachten und noch älteren Daten) noch vor dem Hintergrund der geänderten Rahmenbedingungen des Gewerbes (Einführung des Mindestlohnes 2015, Anhebung der Beförderungsentgelte 2015, Rückgang der Kraftstoffpreise) zu der Annahme, dass sich aus den Daten keine Erkenntnisse für die zukünftige Entwicklung ziehen lassen.
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